Aktualisiert am 12. März 2026 • 7 Min. Lesezeit

KassenSichV einfach erklärt:
Die Kassensicherungsverordnung in Deutschland

Die KassenSicherungsverordnung (KassenSichV) regelt in Deutschland, wie elektronische Kassensysteme betrieben werden müssen, damit Umsätze nicht manipuliert werden können.

Seit 2020 müssen digitale Registrierkassen bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Dazu gehört vor allem die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE), die alle Transaktionen in einer Kasse manipulationssicher speichert.

Das Ziel der Verordnung ist einfach:
Geschäftsvorgänge sollen vollständig, nachvollziehbar und transparent sein – sowohl für Unternehmen als auch für das Finanzamt.

Inhalt

Was ist die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)?

Die KassenSichV ist eine deutsche Verordnung, die elektronische Kassensysteme vor Manipulationen schützen soll.

Früher konnten Kassendaten relativ einfach verändert oder gelöscht werden. Dadurch konnten Umsätze nachträglich reduziert werden, um weniger Steuern zu zahlen.

Die KassenSichV sorgt dafür, dass das nicht mehr möglich ist.

Dafür schreibt sie mehrere technische und organisatorische Maßnahmen vor, zum Beispiel:

  • die Nutzung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
  • eine Belegausgabepflicht
  • die standardisierte Datenschnittstelle DSFinV-K
  • die Meldepflicht der Kasse beim Finanzamt

So können Kassendaten jederzeit überprüft werden.

So funktioniert die KassenSichV

Kasse

TSE speichert Transaktion

Signatur wird erstellt

Bon mit QR Code

Daten exportierbar über DSFinV-K

Seit wann gilt die KassenSichV?

Die Kassensicherungsverordnung trat am 1. Januar 2020 in Kraft.

Sie basiert auf dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, das bereits 2016 beschlossen wurde.

Seitdem müssen Unternehmen ihre Kassensysteme entsprechend anpassen.

Wer ist von der KassenSichV betroffen?

Die Verordnung betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die eine elektronische Registrierkasse verwenden.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Einzelhandel
  • Gastronomie
  • Friseure und Kosmetikstudios
  • Dienstleister
  • Handwerker
  • kleine Geschäfte und Selbstständige

Praxisbeispiel

Ein Friseur kassiert täglich mehrere Kunden und erstellt digitale Belege. Ohne die KassenSichV könnte er später einzelne Umsätze löschen.

Mit der Verordnung wird jede Transaktion dauerhaft gespeichert und abgesichert.

Die wichtigsten Pflichten der KassenSichV

TSE Pflicht

Jede elektronische Registrierkasse muss eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) besitzen.

Die TSE funktioniert wie ein digitales Gedächtnis der Kasse.

Sie speichert:

  • alle Verkäufe
  • Stornos
  • Retouren
  • Änderungen

Diese Daten werden verschlüsselt gespeichert und können nicht mehr manipuliert werden.

Man kann sich die TSE wie ein Dinosauriergehirn der Kasse vorstellen: Sie merkt sich alles, was passiert.

Belegausgabepflicht

Für jeden Verkauf muss ein Beleg erstellt werden.

Der Kunde kann den Beleg als:

  • Papierbon oder
  • digitalen Beleg erhalten.

Der Beleg enthält außerdem eine TSE-Signatur, die zeigt, dass die Transaktion korrekt gespeichert wurde. Das ist der QR-Code, den Du auf Kassenbelegen siehst.

Digitale Schnittstelle DSFinV-K

Die DSFinV-K ist eine standardisierte Datenschnittstelle für Kassensysteme.

Sie ermöglicht es, Kassendaten bei einer Steuerprüfung einheitlich zu exportieren.

Das Finanzamt kann dadurch:

  • Transaktionen analysieren
  • Umsätze prüfen
  • Unstimmigkeiten erkennen

Diese Schnittstelle sorgt dafür, dass Prüfungen schneller und einfacher durchgeführt werden können.

Meldepflicht beim Finanzamt

Unternehmen müssen ihr Kassensystem beim Finanzamt melden.

Dabei werden beispielsweise folgende Informationen übermittelt:

  • Hersteller der Kasse
  • Seriennummer
  • Art der TSE
  • Datum der Inbetriebnahme

Dadurch weiß das Finanzamt genau, welche Kassensysteme im Einsatz sind.

Verfahrensdokumentation

Unternehmen müssen dokumentieren, wie ihre Kassenprozesse funktionieren.

Die sogenannte Verfahrensdokumentation beschreibt zum Beispiel:

  • welche Kassensoftware genutzt wird
  • wie Verkäufe erfasst werden
  • wie Belege gespeichert werden
  • wer im Unternehmen für die Kasse verantwortlich ist

Das Ziel ist, dass ein Prüfer alle Abläufe vollständig nachvollziehen kann.

Gilt die KassenSichV auch für offene Ladenkassen?

Nein. Eine offene Ladenkasse (z. B. eine einfache Geldkassette) benötigt keine TSE.

Trotzdem gelten auch hier bestimmte Regeln:

  • Einnahmen müssen dokumentiert werden
  • ein Kassenbuch muss geführt werden
  • die GoBD müssen eingehalten werden

Viele Unternehmen entscheiden sich trotzdem für ein digitales Kassensystem, weil es einfacher und sicherer ist.

Risiken bei Verstößen gegen die KassenSichV

Wer eine nicht konforme Kasse verwendet, riskiert mehrere Konsequenzen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Bußgelder
  • Steuerliche Nachzahlungen
  • Schätzungen durch das Finanzamt
  • aufwendige Steuerprüfungen

Im schlimmsten Fall kann das Finanzamt die Buchführung als nicht ordnungsgemäß einstufen.

Dann werden Umsätze geschätzt – oft zum Nachteil des Unternehmens.

Vorteile eines KassenSichV-konformen Kassensystems

Ein gesetzeskonformes Kassensystem bringt viele Vorteile.

Zum Beispiel:

  • rechtliche Sicherheit
  • transparente Buchführung
  • weniger Stress bei Steuerprüfungen
  • manipulationssichere Aufzeichnungen

Kurz gesagt:
Mit einer konformen Kasse, wie kassemo, sind Unternehmen auf der sicheren Seite.

Häufige Fehler bei der KassenSichV

In der Praxis passieren immer wieder ähnliche Fehler bei der Nutzung von Kassensystemen. Diese können bei einer Steuerprüfung zu Problemen führen.

Kassensystem ohne TSE nutzen

Elektronische Kassensysteme müssen in Deutschland mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein.

Wer eine Kasse ohne TSE verwendet, verstößt gegen die Kassensicherungsverordnung. Bei einer Prüfung kann das zu Bußgeldern oder Steuernachzahlungen führen.

Kasse nicht beim Finanzamt melden

Elektronische Kassensysteme müssen beim Finanzamt gemeldet werden.

Dabei werden unter anderem folgende Informationen übermittelt:

  • Hersteller der Kasse
  • Seriennummer
  • Art der TSE
  • Datum der Inbetriebnahme

Wird die Kasse nicht gemeldet, kann das bei einer Prüfung zu Rückfragen führen.

Fehlende Verfahrensdokumentation

Viele Unternehmen unterschätzen die Verfahrensdokumentation.

Dabei handelt es sich um eine Beschreibung der Abläufe rund um das Kassensystem, zum Beispiel:

  • wie Verkäufe erfasst werden
  • wie Belege gespeichert werden
  • wer für die Kasse verantwortlich ist

Bei einer Steuerprüfung muss diese Dokumentation vorgelegt werden können.

kassemo stellt eine vorausgefüllte Verfahrensdokumentation kostenfrei in der Kasse zur Verfügung.

Keine DSFinV-K Exportmöglichkeit

Kassensysteme müssen eine DSFinV-K Schnittstelle besitzen.

Diese ermöglicht es, Kassendaten bei einer Steuerprüfung in einem standardisierten Format zu exportieren.

Fehlt diese Funktion, kann das Finanzamt die Daten nicht korrekt prüfen.

Belege werden nicht korrekt gespeichert

Alle Kassendaten und Belege müssen vollständig und unveränderbar archiviert werden.

Wer Belege löscht oder nicht ordnungsgemäß speichert, riskiert, dass die Buchführung als nicht ordnungsgemäß eingestuft wird.

KassenSichV vs GoBD: Was ist der Unterschied?

Die beiden Begriffe werden oft verwechselt, haben aber unterschiedliche Aufgaben.

  • KassenSichV: Regelt technische Anforderungen an Kassensysteme
  • GoBD: Regelt die ordnungsgemäße Buchführung
  • TSE: Technische Lösung zur Umsetzung der KassenSichV

Fazit

Die Kassensicherungsverordnung sorgt dafür, dass elektronische Kassensysteme in Deutschland manipulationssicher arbeiten.

Dazu gehören unter anderem:

  • die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
  • die Belegausgabepflicht
  • die DSFinV-K Datenschnittstelle
  • die Verfahrensdokumentation

Für Unternehmen bedeutet das vor allem eines:
Wer ein modernes Kassensystem wie kassemo nutzt, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen automatisch und muss sich bei einer Prüfung keine Sorgen machen.

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FAQ zur Kassensicherungsverordnung

Die Verordnung gilt seit 1. Januar 2020.

Alle Unternehmen mit elektronischer Registrierkasse benötigen eine Technische Sicherheitseinrichtung.

Nein. Offene Ladenkassen benötigen keine TSE, müssen aber andere steuerliche Anforderungen erfüllen.

Mögliche Folgen sind Bußgelder, Steuernachzahlungen oder Schätzungen durch das Finanzamt.

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