Jahresbeleg der Registrierkasse prüfen – so geht’s richtig
Der Jahresbeleg der Registrierkasse muss jedes Jahr nach Jahresende mit der BMF Belegcheck-App geprüft werden.
Das gilt unabhängig von einem abweichenden Wirtschaftsjahr. Die Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und ein wichtiger Bestandteil der Registrierkassenpflicht.
Die Umsätze werden dabei verschlüsselt über den QR-Code des Belegs an das Finanzamt übermittelt.
Wie erstellt kassemo den Jahresbeleg?
kassemo erstellt automatisch:
- einen Monatsbeleg mit Betrag 0 am Ende jedes Monats, in dem Umsätze erfasst wurden
- Der letzte Monatsbeleg eines Kalenderjahres ist gleichzeitig der Jahresbeleg.
Beispiel:
- Umsätze bis Dezember → Monatsbeleg Dezember = Jahresbeleg
- Keine Umsätze im Dezember → letzter Monatsbeleg z. B. November = Jahresbeleg
Jahresbeleg prüfen – Schritt für Schritt
Du oder Deine Steuerkanzlei müssen nach Neujahr den Jahresbeleg prüfen. Dafür hast Du bis 15.2. des Folgejahres Zeit.
So funktioniert die Prüfung:
- Öffne in kassemo: Auswertungen – Monats- und Jahresbelege.
- Öffne den letzten Monatsbeleg des Vorjahres.
- Scanne den QR-Code mit der BMF Belegcheck-App.
- Gib den Authentifizierungscode ein.
Den Authentifizierungscode findest Du in FinanzOnline unter:
- Eingaben – Registrierkassen – Authentifizierungscodes
- Die BMF App übermittelt das Prüfergebnis automatisch an das Finanzamt.
Die Belegcheck-App ist kostenlos im Google Play Store und im iOS App Store verfügbar und kann auf Smartphone oder Tablet installiert werden.
Wichtige Fristen und Aufbewahrungspflicht
- Frist zur Prüfung: bis 15. Februar des Folgejahres
- Aufbewahrungspflicht: Jahresbeleg 7 Jahre aufbewahren
Diese Fristen gelten unabhängig davon, ob die Prüfung durch Dich selbst oder durch Deine Steuerkanzlei durchgeführt wird.
Sonderfall: Keine Umsätze im Dezember
Du hast im Dezember keine Bar- oder Kartenzahlungen durchgeführt? Dann:
- wird kein Monatsbeleg für Dezember erstellt
- ist der letzte vorhandene Monatsbeleg automatisch Dein Jahresbeleg
Das kann auch ein Beleg aus:
- November
- Oktober
- oder einem früheren Monat
sein – entscheidend ist, dass es sich um den letzten Monatsbeleg des Kalenderjahres handelt.
Häufige Fehlermeldung: falsches Unternehmen angemeldet
Ein sehr häufiger Fehler bei der Jahresbelegprüfung lautet:
Kassenidentifikationsnummer kann keiner über FinanzOnline registrierten Kasse zugeordnet werden.
Das passiert in den meisten Fällen, weil das falsche Unternehmen in FinanzOnline angemeldet ist, welches nicht zum Jahresbeleg gehört.
Lösung:
- Aus FinanzOnline abmelden
- Den Jahresbeleg erneut in der BMF Belegcheck-App scannen
Zusammenfassung
- Jahresbeleg = letzter Monatsbeleg des Jahres
- Prüfung mit der BMF Belegcheck-App verpflichtend
- Frist: bis 15. Februar des Folgejahres
- Aufbewahrung: 7 Jahre
- Prüfe immer, dass das richtige Unternehmen in FinanzOnline angemeldet ist