Zweitbeleg über RKSV API für Fakturasysteme und Warenwirtschaft/ERP
Mit kassemo kannst Du rechtsgültige Zweitbelege für Rechnungen aus ERP- oder Warenwirtschaftssystemen erstellen – ohne zusätzliche Benutzer-Interaktion.
Die Zweitbeleg-Schnittstelle steht ab der Plus-Version von kassemo zur Verfügung.
Was ist ein Zweitbeleg?
Viele Branchenlösungen sind teilweise Jahrzehnte alt und können an die neue Registrierkassenpflicht in Österreich nicht oder nur sehr aufwendig angepasst werden.
Für diese Fälle hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, einen Zweitbeleg auszustellen.
So funktioniert es:
- Du erstellst Rechnungen wie gewohnt in Deinem Warenwirtschafts- oder ERP-System.
- In der Registrierkasse wird nur der Betrag (ohne MwSt.) und die Belegnummer aus dem ERP-System vermerkt.
- Dadurch entsteht ein eindeutiger Bezug zur Originalrechnung für das Finanzamt.
- Der kassenmo-Beleg mit Signatur dient als Nachweis der Barzahlung und wird an den Originalbeleg geheftet.
Der Beleg erfüllt die Anforderungen der Registrierkassen-Sicherheitsverordnung (RKSV) im Falle einer Finanzprüfung.
Technische Anbindung
Die RKSV Zweitbelege API v1.3 beschreibt alle Details für die technische Integration.
Wenn Du die Schnittstelle umsetzen möchtest, schick uns einfach eine Nachricht an:
info@kassemo.at
Wir teilen Dir gerne die URLs für Test- und Echtsystem mit.
Sonderfall: Barzahlung nach Zielrechnung
Wenn eine Rechnung ursprünglich als Zielrechnung mit Erlagschein ausgegeben wurde, dann aber bar bezahlt wird:
- Es handelt sich um eine Barzahlung.
- Die Steuerschuld entsteht nicht ein zweites Mal, da der Unternehmer keine neue Rechnung im Sinn des UStG 1994 ausstellt.
- Auf dem Zweitbeleg darf lediglich die Nummer der Rechnung vermerkt werden. Eine Aufschlüsselung nach Steuersätzen ist nicht notwendig, sofern die ursprüngliche Rechnung bereits im (elektronischen) Aufzeichnungssystem erfasst wurde.
- Es ist empfehlenswert, den Registrierkassenbeleg als Zweitausfertigung zu kennzeichnen.
(Aussage des Spezialisten Dr. Schelling)